Förderung

Profitieren Sie von Förderungen für Ihr Bau- oder Sanierungsprojekt

Für den Austausch Ihrer Fenster und Haustüren oder die umfassende Sanierung ihres Gebäudes gibt es zahlreiche Förderungen.

Nutzen Sie die attraktiven Förderprogramme und profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen und günstigen Krediten! Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten geben:

Einen Zuschuss von bis zu 15 % der förderfähigen Ausgaben

Über das Bafa-Programm können Sie beim Austausch von Fenstern und Haustüren eine direkte Förderung von bis zu 15 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Voraussetzung für die Beantragung ist ein Liefervertrag von einer Fachfirma, sowie die Einbeziehung eines Energieberaters. Das Investitionsvolumen darf zwischen 300 € und maximal 30.000 € liegen. Die Kosten für einen Energieberater werden mit 80 % bezuschusst. Für die Baubegleitung und Fachplanung sind Zuschüsse von bis zu 50 % möglich. Das zu sanierende Gebäude sollte mindestens zehn Jahre alt sein.

Steuerliche Abschreibung von bis zu 40.000 € für förderfähige Ausgaben, ohne Energieberater

Durch die Förderung nach dem Einkommensteuergesetz können Sie Ihre Sanierungskosten bis zu einem Betrag von 40.000 € über 3 Jahre steuerlich geltend machen. Die Bescheinigung für die Förderung erhalten Sie von uns als Fachunternehmen. Diese bestätigt, dass die Voraussetzungen gemäß des Einkommensteuergesetzes (§35c) und damit die Mindestanforderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden erfüllt sind. Die Kosten für die energetische Sanierung sowie für die Baubegleitung können Sie so in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die Baubegleitung ist direkt im ersten Jahr mit 50 % absetzbar.

Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Sanierungen

Für die Sanierung zum energieeffizienten Haus bietet die KfW mit dem Wohngebäudekredit 261 zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse an. Je höher die Energieeffizienz des sanierten Hauses, desto größer ist der Tilgungszuschuss. Bei einer Erreichung der Effizienzhausstufe 85 oder besser können Sie bis zu 120.000 € pro Wohneinheit als Kredit erhalten. Werden die Kriterien für eine erneuerbare Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse erreicht, können bis zu 150.000 € je Wohneinheit gefördert werden. Dabei reduziert der Tilgungszuschuss das Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Je besser die Energieeffizienz des Hauses, umso höher der Tilgungszuschuss. Voraussetzung für die Förderung ist das Hinzuziehen eines Energieberaters. Dieser stellt die notwendigen Bestätigungen für den Antrag und die Durchführung aus. Auch die Fachplanung und die Baubegleitung werden mit 50% Zuschuss gefördert.

BAFA-Förderung

Einen Zuschuss von bis zu 15% der förderfähigen Ausgaben

Über das Bafa-Programm können Sie beim Austausch von Fenstern und Haustüren eine direkte Förderung von bis zu 15 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Voraussetzung für die Beantragung ist ein Liefervertrag, mit aufschiebender Wirkung, von einer Fachfirma, sowie die Einbeziehung eines Energieeffizienzexperten (Energieberater). Das Investitionsvolumen darf zwischen 300 € und maximal bei 30.000 € liegen. Die Kosten für einen Energieberater werden mit 80 % bezuschusst. Für die Baubegleitung und Fachplanung sind Zuschüsse von bis zu 50% möglich. Das zu sanierende Gebäude sollte mindestens zehn Jahre alt sein.

Steuerliche Abschreibung von bis zu 40.000 € für förderfähige Ausgaben, ohne Energieeffizient-Experten

Durch die Förderung nach dem Einkommensteuergesetz können Sie Ihre förderfähige Sanierungskosten bis zu einem Betrag von 40.000 €, über 3 Jahre, steuerlich geltend machen. Die Bescheinigung für die steuerliche Förderung erhalten Sie von uns, Ihrem Fachunternehmen. Diese bestätigt, dass die Voraussetzungen gemäß des Einkommensteuergesetzes (§35c), und damit die Mindestanforderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen, bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, erfüllt sind. Damit können Sie die Kosten für die energetische Sanierung sowie für die Kosten für die Baubegleitung in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die Baubegleitung ist direkt im ersten Jahr mit 50% absetzbar.

Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Sanierungen

Für die Sanierung zum energieeffizienten Haus bietet die KfW mit dem Wohngebäudekredit 261 zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse an. Je höher die Energieeffizienz des sanierten Hauses, desto größer ist der Tilgungszuschuss. Bei einer Erreichung der Effizienzhausstufe 85 oder besser können Sie bis zu 120.000 € pro Wohneinheit als Kredit erhalten. Werden die Kriterien für eine erneuerbare Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse erreicht, können bis zu 150.000 € je Wohneinheit gefördert werden. Dabei reduziert der Tilgungszuschuss das Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Je besser die Energieeffizienz des Hauses, umso höher der Tilgungszuschuss. Voraussetzung für die Förderung, ist das Hinzuziehen eines Energieeffizienz-Experten (Energieberater).

Dieser stellt die notwendigen Bestätigungen für den Antrag und die Durchführung aus. Auch die Fachplanung und die Baubegleitung werden mit 50% Zuschuss gefördert.

Mit den richtigen Förderungen können Sie den Austausch Ihrer Fenster und Haustüren effizient und kostengünstig umsetzen. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten auf den jeweiligen Websites und sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Fördermittel!